Der Pflichtdarlehensfonds

Der Pflichtdarlehensfonds springt ein, wenn Wohnungsinteressenten eine Gesewo-Wohnung nicht mieten können, weil sie das Pflichtdarlehen nicht aufbringen können. Der Fonds wird mit zweckgebundenen Solidaritätsdarlehen von Dritten geäufnet. Zudem sind die Bewohnerinnen und Bewohner aller Gesewo-Häuser aufgerufen, ein freiwilliges Solidaritätsdarlehen in der Höhe von 2% ihres steuerbaren Vermögens oder mindestens 1'000 Franken zu leisten.

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